Verlassenschaft: Dauer und Kosten des Verfahrens in Österreich

Robin Engelhart • 02.11.2026

Inhaltsverzeichnis

Wohnzimmer einer älteren Wohnung mit Ohrensessel, Vitrine und gestapelten Kartons

Eine Verlassenschaft dauert in Österreich ohne Streit und ohne Liegenschaft meist 6 bis 12 Monate, vom Todesfall bis zum rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss. Gehört eine Liegenschaft dazu oder gibt es mehrere Erben, sind 12 bis 18 Monate üblich, bei Streit um das Erbrecht auch zwei bis drei Jahre. Eine gesetzliche Frist für das ganze Verfahren gibt es nicht.

Der Ratgeber ist für Angehörige, die gerade die Ladung zur Todesfallaufnahme bekommen haben oder vor einer Wohnung stehen, deren Miete weiterläuft. Rechtlich verbindlich für Ihren Fall ist die Auskunft des zuständigen Gerichtskommissärs.

Kurz gefasst

Wie lange dauert eine Verlassenschaft in Österreich?

Ohne Komplikationen dauert eine Verlassenschaft in Österreich nach einer Faustregel aus der Anwaltspraxis etwa neun Monate. Laut Österreichischer Notariatskammer dauern Fälle mit Streitigkeiten oder Bezug zum Ausland länger, ebenso große Nachlässe.

Falltypische Dauer bis zur Einantwortungwas Zeit kostet
Aktiven bis 5.000 €, keine LiegenschaftErledigung bei der Todesfallaufnahme möglichnur Ermächtigung zur Übernahme
gesetzliche Erbfolge, Erben einig6 bis 12 MonateErbantrittserklärungen, Vermögenserklärung
Liegenschaft, Testament oder mehrere Erben12 bis 18 MonateInventar, Schätzung, Grundbuch
Streit ums Erbrecht, Auslandsvermögen18 bis 36 Monate und längerVerfahren über das Erbrecht

Tabelle seitlich verschiebbar

Monatsangaben: Richtwerte laut Brandauer Rechtsanwälte, Stand Mai 2026. Erste Zeile nach § 153 AußStrG. Der Einantwortungsbeschluss wird 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig, wenn niemand Rekurs erhebt (§ 46 AußStrG).

Ablauf der Verlassenschaft in vier Schritten

Eine Verlassenschaft läuft in vier Schritten ab: Todesfallaufnahme, Erbantrittserklärung, Vermögenserklärung oder Inventar, Einantwortung. Die Übersicht auf oesterreich.gv.at beschreibt sie ausführlich.

1. Todesfallaufnahme beim Notar

Das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz beauftragt den laut Verteilungsordnung zuständigen Notar als Gerichtskommissär. Er lädt Angehörige zur Todesfallaufnahme und erhebt Vermögen, Schulden, Begräbniskosten und mögliche Erben (§ 145 AußStrG). Was Sie mitbringen sollten, steht in der Checkliste unten.

2. Erbantrittserklärung

Der Gerichtskommissär fordert alle möglichen Erben auf zu erklären, ob sie das Erbe antreten. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen, aus erheblichen Gründen gibt es bis zu einem Jahr Bedenkzeit (§ 157 AußStrG). Wer unbedingt antritt, haftet für alle Schulden auch mit dem eigenen Vermögen (§ 801 ABGB). Wer bedingt antritt, haftet nur bis zum Wert der Verlassenschaft, dafür wird ein Inventar errichtet (§ 802 ABGB).

3. Vermögenserklärung oder Inventar

Ist kein Inventar nötig, beschreiben und bewerten die Erben das Vermögen selbst in einer Vermögenserklärung (§ 170 AußStrG). Ein Inventar errichtet der Gerichtskommissär vor allem bei bedingtem Antritt oder minderjährigen Pflichtteilsberechtigten (§ 165 AußStrG). Bewegliche Sachen zählen mit dem Verkehrswert, Liegenschaften grundsätzlich mit dem dreifachen Einheitswert (§ 167 AußStrG).

4. Einantwortung

Stehen Erben und Quoten fest, antwortet das Gericht ihnen die Verlassenschaft mit Beschluss ein (§ 177 AußStrG). Erst damit gehört ihnen der Nachlass. Banken und Behörden verlangen den Beschluss mit Rechtskraftstempel.

Sonderwege bei kleinem oder überschuldetem Nachlass

In beiden Fällen fällt keine Pauschalgebühr des Gerichts an.

Was kostet der Notar bei einer Verlassenschaft?

Bei 100.000 Euro Aktivvermögen ergibt der Tarif des Gerichtskommissionstarifgesetzes (GKTG) für den Notar rund 2.800 Euro netto, bei 50.000 Euro rund 2.300 Euro, jeweils zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer und Barauslagen. Gerechnet wird vom Vermögen ohne Abzug der Schulden (§ 3 GKTG). Die Gebühr deckt alle Amtshandlungen samt Todesfallaufnahme ab und wird vom Verlassenschaftsgericht festgesetzt (GKTG im Rechtsinformationssystem). Bezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass.

PostenBerechnungBeispiel: 100.000 € Nachlass ohne Schulden
Gerichtskommissär (Notar)Stufentarif nach § 13 GKTG vom Aktivvermögenrund 2.800 € netto, rund 3.400 € mit USt
Pauschalgebühr des Gerichts5 Promille des Vermögens nach Abzug der Schulden, mindestens 100 €500 €
Grundbuch, nur mit Liegenschaft1,1 % vom Wert, in der Familie vom dreifachen Einheitswert, höchstens von 30 % des Wertsje nach Liegenschaft
Grunderwerbsteuer, nur mit LiegenschaftStufentarif von 0,5 % bis 3,5 % vom Grundstückswertje nach Liegenschaft
Gutachten, Schätzungnach Aufwandnur wenn nötig

Tabelle seitlich verschiebbar

Notargebühr: eigene Berechnung nach § 13 GKTG, gerundet. Pauschalgebühr: Tarifpost 8 GGG, siehe Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens. Grundbuch: Tarifpost 9 und § 26a GGG. Grunderwerbsteuer: BMF. Stand aller Werte November 2026.

Die Wohnung während der Verlassenschaft

Der Mietvertrag endet mit dem Tod des Mieters nicht (§ 14 Abs. 1 MRG). Die Miete läuft weiter und belastet den Nachlass.

Eintrittsrecht nach § 14 MRG

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes treten nahe Angehörige automatisch in den Mietvertrag ein, wenn sie mit dem Verstorbenen dort gewohnt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Das gilt für Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten nach drei Jahren gemeinsamem Haushalt oder gemeinsamem Einzug, Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Wer nicht eintreten will, sagt das dem Vermieter binnen 14 Tagen nach dem Tod (Eintritt in einen Mietvertrag).

Kündigen, wenn niemand eintritt

Tritt niemand ein, bleibt der Mietvertrag bei der Verlassenschaft. Erben und Vermieter können ihn dann nach § 1116a ABGB mit der gesetzlichen Frist kündigen, die Mietervereinigung Österreichs nennt einen Monat. Vor der Einantwortung kündigt, wer die Verlassenschaft vertritt: die Erben, die eine Erbantrittserklärung abgegeben und ihr Erbrecht ausgewiesen haben, gemeinsam (§ 810 ABGB), oder ein Verlassenschaftskurator, den das Gericht bestellt, wenn sich die Erben nicht einigen (§ 173 AußStrG). Stimmen Sie die Kündigung mit dem Gerichtskommissär ab, er bestätigt die Vertretungsbefugnis mit einer Amtsbestätigung.

Wer räumen darf

Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen (§ 797 ABGB), und Angehörige mit Schlüssel müssen jede Verfügung über die Verlassenschaft unterlassen (§ 147 AußStrG). Verkäufe aus dem Nachlass brauchen vor der Einantwortung die Genehmigung des Gerichts, wenn sie über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehen. Wird ein Inventar erwartet, darf erst nach der Aufnahme darin verkauft werden (§ 810 ABGB). Vor einer Räumung klären Sie den Termin deshalb mit dem Gerichtskommissär ab und halten die Zustimmung aller vertretungsbefugten Erben schriftlich fest.

Was Sie in den ersten zwei Wochen tun können

Wertgegenstände: Liste und Fotos beugen Streit vor

Bei mehreren Erben beugt eine Fotoliste aller Wertgegenstände dem typischen Streit vor, was am Todestag in der Wohnung war. Hausrat von offensichtlich geringem Wert darf im Inventar nach den übereinstimmenden Angaben aller Parteien bewertet werden, sonst zieht der Gerichtskommissär einen Sachverständigen bei (§ 167 AußStrG). Fotos erleichtern diese Einigung.

Was Möbel und Bilder aus Nachlässen bei Händlern bringen, steht im Beitrag über den Antiquitäten-Ankauf in Graz. Für Kupfer und Messing aus Keller und Werkstatt gelten die aktuellen Altmetall- und Schrottpreise.

Wann sich die Räumung durch eine Firma rechnet

Eine Räumung durch eine Firma rechnet sich bei einer Verlassenschaft vor allem, wenn die Miete weiterläuft: Bei 700 Euro Monatsmiete kosten zwei Monate Leerstand 1.400 Euro, die Räumung einer 2-Zimmer-Wohnung kostet in Graz als Richtwert 900 bis 1.800 Euro, Stand Oktober 2026.

Eigene Arbeit und Firma vergleicht der Beitrag Entrümpelung selbst machen oder Firma beauftragen.

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Häufige Fragen

Ohne Streit und ohne Liegenschaft meist 6 bis 12 Monate. Mit Liegenschaft oder mehreren Erben sind 12 bis 18 Monate üblich, bei Streit länger.

Die Gebühr richtet sich nach dem Aktivvermögen und steht im Gerichtskommissionstarifgesetz. Bei 100.000 Euro sind es rund 2.800 Euro netto plus Umsatzsteuer und Barauslagen, dazu 5 Promille Gerichtsgebühr.

Eine Lebensversicherung mit namentlich genanntem Bezugsberechtigten geht direkt an diese Person. Auch die Mietwohnung gehört nicht dazu, wenn ein eintrittsberechtigter Angehöriger nach § 14 MRG den Mietvertrag übernimmt.

Grundsätzlich ja, wenn alle zustimmen, die die Verlassenschaft vertreten, und der Termin mit dem Gerichtskommissär abgestimmt ist. Verkäufe brauchen vorher oft die Genehmigung des Gerichts.

Die Miete ist eine Schuld der Verlassenschaft und wird aus dem Nachlass bezahlt. Je früher gekündigt und geräumt wird, desto weniger fällt an.

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